Im Dezember 2020 vom Bundeskabinett beschlossen (wir berichteten), haben die Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) und die Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) nun die letzte Hürde im Bundestag genommen. Substanzielle Änderungen gibt es nach den parlamentarischen Beratungen zwar kaum, Kritik an dem Gesetzesentwurf gab es aber trotzdem. Weiterlesen
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