Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen. Strom- und Erdgaslieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung lassen sich danach in Zukunft nicht mehr einfach am Telefon abschließen. Und auch bei der Telefonwerbung gibt es künftig einiges zu beachten, um Ärger zu vermeiden. Weiterlesen
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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