Seit dem 1.5.2023 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 alle Netzbetreiber zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) – eine Pflicht, die zuvor nur für Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) galt und im Bereich der Strom- und Gasverteilernetzbetreiber (VNB) nur wenige, vor allem größere VNB, traf und Netzbetreiber vor Umsetzungsprobleme stellt.
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