Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 15.11.2023 (Az. 2 BvF 1/22) das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Davon betroffen sind Mittel in Höhe von bis zu 60 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) entzogen. Der KTF finanziert zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise.
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