Am 18.8.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) einen Beschluss veröffentlicht (v. 8.7.2021, Az. 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17), in dem es die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen ab dem Veranlagungszeitraum 2014 für verfassungswidrig erklärt hat.
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