Der Deutsche Bundestag hat in einer der letzten Sitzungen der aktuellen Legislaturperiode das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz setzt vor allem europarechtliche Vorgaben für den Treibhausgasemissionshandel in nationales Recht um und hätte eigentlich bis zum 30. Juni 2024 beschlossen werden müssen. Ein erster Entwurf wurde jedoch erst – nachdem die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet hatte – am 30. Juli 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht und am 9. Oktober 2024 von der Bundesregierung übernommen.
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