Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilte am 24.1.2022 mit, dass mit sofortiger Wirkung ein Bearbeitungsstopp von Förderanträgen nach der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) durch die KfW in Kraft tritt. Die BEG-Förderungen, die das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchführt, sind davon jedoch nicht betroffen.
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Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
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