Am 17.2.2022 hat das Bundeskartellamt (BKartA) seinen inzwischen dritten Marktmachtbericht zu den Wettbewerbsverhältnissen bei der Erzeugung von elektrischer Energie 2021 vorgelegt. Wie schon 2020 und 2021 (wir berichteten hier und hier) untersuchten die Wettbewerbshüter dafür insbesondere die Marktmachtverhältnisse auf dem Markt für die Erzeugung und den Erstabsatz von Strom. Zusätzlich untersuchte das BKartA erstmals auch die Verhältnisse auf dem Regelenergiemarkt, auf dem Übertragungsnetzbetreiber Erzeugungsleistung zur Aufrechterhaltung der Netzfrequenz und Systemstabilität nachfragen.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenMIETERSTROM UND DIE NEUE GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG IM SOLARPAKET I: NEUE CHANCEN FÜR DEZEN
Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.
BFH klärt Anwendbarkeit der Steuerbefreiung des §8b Abs.1 KStG beim unterjährigen Beteiligungserwerb
Kapitalgesellschaften, die mind. 10 % der Anteile an einer anderen KG halten, werden bei der Besteuerung von Dividenden privilegiert.
bottom of page