Am 17.2.2022 hat das Bundeskartellamt (BKartA) seinen inzwischen dritten Marktmachtbericht zu den Wettbewerbsverhältnissen bei der Erzeugung von elektrischer Energie 2021 vorgelegt. Wie schon 2020 und 2021 (wir berichteten hier und hier) untersuchten die Wettbewerbshüter dafür insbesondere die Marktmachtverhältnisse auf dem Markt für die Erzeugung und den Erstabsatz von Strom. Zusätzlich untersuchte das BKartA erstmals auch die Verhältnisse auf dem Regelenergiemarkt, auf dem Übertragungsnetzbetreiber Erzeugungsleistung zur Aufrechterhaltung der Netzfrequenz und Systemstabilität nachfragen.
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