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BNetzA schafft Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel zum 1.1.2026 ab: Teil 2 – Handlungsmöglichkeiten für Netzbetreiber und rechtliche Optionen

  • janinejobst
  • 17. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Am 16.9.2025 (Az. BK8-25-003-A) verabschiedete die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine bedeutende Festlegung zu den Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV. Die offizielle Veröffentlichung der Entscheidung erfolgte am 24. 9.2025 im Amtsblatt der Behörde. In einem ersten Teil ging es um die Entscheidung der BNetzA, den Regelungsinhalt und Kritikpunkte.

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