Die Ende letzten Jahres novellierte Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) regelt unter anderem Zertifizierungspflichten zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen aus der Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zertifizierung durch eine Eigenerklärung „ersetzt“ werden. Diese Übergangsregelung war bis zum 30.6.2022 befristet, wurde nun aber bis zum 31.12.2022 verlängert.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenMIETERSTROM UND DIE NEUE GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG IM SOLARPAKET I: NEUE CHANCEN FÜR DEZEN
Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.
Am 8.9.2023 hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen.
bottom of page