top of page

Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung: Nachhaltigkeit ja, Zertifizierung später

  • janinejobst
  • 3. Juli 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Die Ende letzten Jahres novellierte Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) regelt unter anderem Zertifizierungspflichten zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen aus der Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zertifizierung durch eine Eigenerklärung „ersetzt“ werden. Diese Übergangsregelung war bis zum 30.6.2022 befristet, wurde nun aber bis zum 31.12.2022 verlängert.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Weniger Bürokratie beim CBAM – Status quo

Die CO2-Bepreisung in der EU führt bekanntermaßen regelmäßig zum sogenannten Carbon Leakage, das bedeutet: Emissionsintensive Industrieunternehmen verlagern ihre Produktion. Um dem entgegenzuwirken, w

 
 
 

تعليقات


bottom of page