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BImSchG-Novelle Teil 3: Gute Neuigkeiten für das Repowering – Was das novellierte BImSchG an Beschleunigung bei der Modernisierung bestehender Erneuerbare-Energien-Anlagen verspricht

Mit der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) (wir berichteten) hat sich auch einiges für das sogenannte Repowering geändert. Eine wesentliche Stärke des Repowering besteht darin, dass mit neuen und effizienteren Stromerzeugungsanlagen an den bereits genutzten Standorten mehr Strom produziert werden kann und deshalb keine neuen Flächen erschlossen werden müssen. Besonders wichtig ist das Repowering im Bereich der Windkraft – hier werden häufig alte Windenergieanlagen (WEA) durch neue, meist höhere ersetzt. Das lohnt sich, weil diese in der Regel deutlich leistungsstärker sind: Pro Meter, um den die WEA höher gebaut wird, steigt der Stromertrag um etwa ein Prozent. Das Repowering ist somit ein wichtiges ressourcenschonendes Instrument der Energiewende. Deshalb will das geänderte BImSchG regulatorische Anreize setzen und Genehmigungen erleichtern.

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