Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen die Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO konkretisiert und die Anforderungen an den Insolvenzverwalter für den Nachweis der subjektiven Merkmale erhöht (wir berichteten hier und hier). Seine neue Linie führt der BGH nun in der Entscheidung vom 3.3.2022 (Az. IX ZR 53/19) fort.
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Alle ansehenBei der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen begründen viele Insolvenzverwalter Kenntnis der Tatsachen durch Vorlage von Medienberichten
Häufig geben Insolvenzverwalter über das Vermögen einer natürlichen Person deren selbständige Tätigkeit aus der Insolvenzmasse frei.
Mit der Insolvenzanfechtung können Insolvenzverwalter und Sachwalter die Insolvenzmasse mehren.
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