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BGH kippt Verbot der einseitigen Anpassung von Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen

Können Fernwärmeversorger Preisänderungsklauseln einseitig anpassen? Das OLG Frankfurt a.M. verneinte diese Frage 2019. Mit einer Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme(AVBFernwärmeV) stellte die Bundesregierung daraufhin klar, dass dies nicht möglich ist. Doch nun meldet sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu Wort (Urt. v. 26.1.2022, Az. VIII ZR 175/19) und stellt den eigentlich eindeutigen Wortlaut der Verordnung infrage.

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