Noch bis zum Jahresende haben Sie Zeit, die drohende Verjährung von offenen Forderungen aus dem Jahr 2018 aufzuhalten. Um den Adventsstress nicht unnötig zu erhöhen, sollten Sie rechtzeitig handeln und die entsprechenden Schritte einleiten.
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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