Am 22.7.2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und zum 28.6.2025 tritt es vollständig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Wirtschaftsakteure des öffentlichen und privaten Sektors, zu denen auch Netzbetreiber und kommunale Versorgungsunternehmen gehören können, Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei gestalten. Umfasst sind dabei vor allem sogenannte digitale Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel Webseiten und sonstige digitale Anwendungen wie Apps. Spätestens jetzt sollten Unternehmen die Umsetzung des BFSG auf die Agenda setzen.
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