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Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses von kommunalen Unternehmen: Gesetzesänderung in Bayern

Am 28.11.2024 hat der Bayerische Landtag wichtige Änderungen für kommunale Unternehmen in Bayern beschlossen, die größtenteils bereits am 17.12.2024 in Kraft treten werden. Die Anforderungen an die Berichterstattung und Prüfung der Jahresabschlüsse werden weitgehend an die für privat getragene Unternehmen geltenden Vorschriften angeglichen.

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