Am 28.11.2024 hat der Bayerische Landtag wichtige Änderungen für kommunale Unternehmen in Bayern beschlossen, die größtenteils bereits am 17.12.2024 in Kraft treten werden. Die Anforderungen an die Berichterstattung und Prüfung der Jahresabschlüsse werden weitgehend an die für privat getragene Unternehmen geltenden Vorschriften angeglichen.
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Der Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten.
Betreiber von Anlagen, die der IE-Richtlinie unterfallen, werden künftig verpflichtet, Umweltmanagementsystem einzuführen und zu betreiben.
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