Am 3.5.2023 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Referentenentwurf des Wärmeplanungsgesetzes vorgelegt. Er sieht eine bundesweite Pflicht zu einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung vor, deren Adressat die Bundesländer sind, die diese Aufgabe per Landesgesetz auf die Kommunen übertragen können. Darüber hinaus werden ordnungsrechtliche Pflichten an den Betrieb von Wärmenetzen gestellt.
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