Plötzlich ist es höchstrichterlich entschieden: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.9.2022 – Az. 1 ABR 22/21 – festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Dies folge aus „unionsrechtskonformer Auslegung“ einer allgemein formulierten Arbeitgeberpflicht aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, nach der Arbeitgeber im Rahmen erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet sind, für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist unübersichtlich.
Eine Arbeitnehmerin zieht nach Spanien, wo sie von nun an ihren festen Wohnsitz hat.
Am 2.7.2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ in Kraft getreten, das europäische Vorgaben umsetzt.
bottom of page
Commentaires