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Achtung Fristen: Neue Pflichten für Inverkehrbringer und Betreiber stationärer Anlagen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

  • 10. Apr. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Es hatte bekanntlich einige Zeit gebraucht, bis der deutsche Gesetzgeber die bereits am 5.6.2023 in Kraft getretene Novelle der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87 (ETS-RL) umgesetzt hat. Nachdem das neue Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) nun aber am 6.3.2025 in Kraft getreten ist, heißt es: Fristen einhalten, und zwar sowohl für Inverkehrbringer als auch für einige Betreiber stationärer Anlagen.

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