Die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist am 1.12.2021 in Kraft getreten: Bereits am 24.11.2021 hatte das Bundeskabinett die Änderungsvorschläge des Bundesrates angenommen. Die Verordnung betrifft in erster Linie die Gebäudeeigentümer, aber auch Dritte (im Rahmen von Nutzungsüberlassungen) oder Wärmeversorger. Die Neufassung bringt weitreichende Änderungen mit sich.
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