Das EEG 2021 soll gesetzlich festschreiben, den gesamten Stromverbrauch und die gesamte Stromerzeugung in Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral zu machen (wir berichteten). Dazu gehört die Festlegung, in welchem Umfang und mit welchen Ausbaupfaden die einzelnen Technologien hierzu beitragen sollen. Aber was bedeutet das konkret für Projektierer und Anlagenbetreiber? Wir stellen Ihnen die geplanten Änderungen der Förderkulisse in einer kleinen Serie (bereits erschienen: Teil 1, Teil 2 und Teil 3) von Beiträgen vor. Die bisherigen Beiträge berücksichtigen den Stand des Referentenentwurfs, der am 14.9.2020 in die Verbändebeteiligung gegeben wurde, inzwischen können wir den Regierungsentwurf (wir berichteten auch hier) vom 23.9.2020 vorstellen. Heute: Digitalisierung des Einspeisemanagements (EinsMan). Weiterlesen
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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