Am 18.9.2020 hat der Bundesrat die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30.9.2020 hinaus gebilligt: Für überschuldete Unternehmen bleibt die Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 ausgesetzt. Weiterlesen
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Alle ansehenBei der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen begründen viele Insolvenzverwalter Kenntnis der Tatsachen durch Vorlage von Medienberichten
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
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