Die COVID-19-Pandemie bringt viele Veränderungen mit sich. Noch bis zum 30.6.2020 konnten Verbraucher und Kleinstunternehmer ein Leistungsverweigerungsrecht für ihre aus wesentlichen Dauerschuldverhältnissen der Daseinsvorsorge geschuldeten Leistungen geltend machen (wir berichteten). Nun hat der Gesetzgeber – in Umsetzung einer Vorgabe der EU – eine (weitere) Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen, in Form des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Ein konsequentes Forderungsmanagement wird damit noch wichtiger. Weiterlesen
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Alle ansehenDas Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Haben Sie schon geprüft, ob Ihre ausstehenden Rechnungen gezahlt wurden?
Wegen der stark steigenden Energiepreise und der weiter hohen Inflation drohen den deutschen Energieversorgungsunternehmen Zahlungsausfälle.
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