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Forderungsmanagement: Verkürzte Restschuldbefreiung

Die COVID-19-Pandemie bringt viele Veränderungen mit sich. Noch bis zum 30.6.2020 konnten Verbraucher und Kleinstunternehmer ein Leistungsverweigerungsrecht für ihre aus wesentlichen Dauerschuldverhältnissen der Daseinsvorsorge geschuldeten Leistungen geltend machen (wir berichteten). Nun hat der Gesetzgeber – in Umsetzung einer Vorgabe der EU – eine (weitere) Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen, in Form des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Ein konsequentes Forderungsmanagement wird damit noch wichtiger. Weiterlesen

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