Im März erst hatte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, staatliche und private Investitionen in die deutsche Infrastruktur zu bündeln und Ausbaumaßnahmen zu beschleunigen. Bis Ende Juli sollte danach ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, der die verwaltungsrechtliche Durchsetzung von Infrastrukturmaßnahmen regelt. Der Entwurf, der jetzt vorliegt, enthält einerseits Änderungen für die Verwaltungsprozesse bei der Planung großer Infrastrukturvorhaben und andererseits Anpassungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die schnellere Gerichtsverfahren ermöglichen sollen. Weiterlesen
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