Die Wechselbeziehung zwischen der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) und dem Denkmalschutz ist kein neues Thema. Dennoch ist das Urteil (v. 29.1.2020, Az. 7 D 80/17.NE) des Oberlandesgerichts (OVG) Münster vom 29.1.2020 vor allem aus zwei Gründen bemerkenswert: Erstens setzt die Entscheidung einen Schwerpunkt auf die Belange des städtebaulichen Denkmalschutzes in Abgrenzung zum landesrechtlichen Denkmalschutz. Zweitens befasst sie sich mit der Frage, ob im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die 10-Wochen-Frist zur Begründung aus § 6 Satz 1 UmwRG gilt. Weiterlesen
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