Die zwingende Umstellung auf die Regelungen des § 2b UStG und der damit verbundene Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) wird um zwei weitere Jahre verschoben (wir berichteten). Das Umsatzsteuergesetz drängt damit künftig auch in solche Bereiche, die bisher weniger im steuerlichen Fokus standen und deshalb ausschließlich von Sachbearbeitern ohne steuerliche Grundkenntnisse bearbeitet werden konnten. Das muss sich künftig – spätestens zum 1.1.2023 – ändern. Weiterlesen
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Alle ansehenBereits im Jahr 2020 gab es etwa 19.500 öffentliche Unternehmen, die maßgebliche Aufgaben der Daseinsvorsorge übernahmen.
Gewinnausschüttungen von Ltd., deren Anteile in Höhe von mind. 10% von einer anderen Ltd. gehalten werden, bleiben zu 95% steuerfrei.
Liebe Leser*innen des BBH-Blogs, ein in energiepolitischer Hinsicht mehr als ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu.
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