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Ertragsteuerliche Maßnahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets

Der Koalitionsausschuss hat sich am 3.6.2020 auf Eckpunkte eines Konjunkturpakets mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro geeinigt, das die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen angeht. Am 12.6.2020 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (wir berichteten), um dieses Konjunkturpaket umzusetzen. Dieses Gesetz regelt bereits einen Großteil der geplanten Maßnahmen. Am 19.6.2020 wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen und der Bundesrat soll ihm am 29.6.2020 in einer Sondersitzung zustimmen. Hinsichtlich der weiteren im Konjunkturpaket geplanten Maßnahmen sind weitere Gesetze zu erwarten. Weiterlesen

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