Bei der Suche und Auswahl eines Standortes als Endlager für hochradioaktiven Abfall spielen die Informationen über den Untergrund und damit das Geologiedatengesetz (GeolDG) eine zentrale Rolle (wir berichteten). Doch das Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz des Eigentums des Dateninhabers andererseits machte noch vor der Verabschiedung im Bundestag erhebliche Nachbesserungen am Gesetzesentwurf nötig – was wiederum Kritik hervorrief (wir berichteten). Doch nun hat der Bundestag am 29.5.2020 einen Kompromiss verabschiedet, dem der Bundesrat am 5.6.2020 zugestimmt hat. Weiterlesen
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