Bei der Suche und Auswahl eines Standortes als Endlager für hochradioaktiven Abfall spielen die Informationen über den Untergrund und damit das Geologiedatengesetz (GeolDG) eine zentrale Rolle (wir berichteten). Doch das Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz des Eigentums des Dateninhabers andererseits machte noch vor der Verabschiedung im Bundestag erhebliche Nachbesserungen am Gesetzesentwurf nötig – was wiederum Kritik hervorrief (wir berichteten). Doch nun hat der Bundestag am 29.5.2020 einen Kompromiss verabschiedet, dem der Bundesrat am 5.6.2020 zugestimmt hat. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDas Geologiedatengesetz legt u.a. fest, dass bestimmte Daten offengelegt werden müssen, wenn sie für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, für weitere Nutzungen des Untergrunds oder auch für
Die BlnBDI verhängte im Oktober 2019 gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld i. H. v. 14,5 Mio. Euro...
Seit dem 1.5.2023 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 alle Netzbetreiber zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung...
bottom of page