Im Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Folgen vom 3.6.2020 (wir berichteten) hat die Koalition beschlossen, die EEG-Umlage in 2021 und in 2022 so zu senken, dass sie nicht mehr als 6,5 ct/kWh bzw. 6,0 ct/kWh betragen wird. Ein Vorschlag zur Umsetzung dieser Maßnahme liegt schon seit einigen Wochen auf dem Tisch: Der Entwurf zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) sieht vor, einen „Großteil der Mehreinnahmen“ (der Anteil ist nicht beschrieben) aus der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in den EEG-Topf fließen zu lassen; außerdem sollen Haushaltsmittel die „Deckelung“ sicherstellen. Weiterlesen
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Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zum deutschen Regulierungssystem, Zukunft der Gasnetze als Wasserstoffnetze, EK-Verzinsung etc.
Die Bundesregierung hat am 6.4.2021 den Entwurf für ein neues EEG 2023 beschlossen.