Allein die Mitwirkung von Stadträten, die zugleich im Auftrag der Stadt Leipzig oder als deren Vertreter Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Leipzig sind, am Stadtratsbeschluss vom 15.4.2015 führt nicht zur Nichtigkeit des zwischen der Stadt Leipzig und den Stadtwerken abgeschlossenen Gaskonzessionsvertrags. Weiterlesen
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Alle ansehenWie Deutschland im Jahr 2045 aussehen soll, wissen wir.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 9.2.2022 dürfte das letzte Wort in der Sache zwar noch nicht gesprochen sein.
Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zum deutschen Regulierungssystem, Zukunft der Gasnetze als Wasserstoffnetze, EK-Verzinsung etc.