Allein die Mitwirkung von Stadträten, die zugleich im Auftrag der Stadt Leipzig oder als deren Vertreter Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Leipzig sind, am Stadtratsbeschluss vom 15.4.2015 führt nicht zur Nichtigkeit des zwischen der Stadt Leipzig und den Stadtwerken abgeschlossenen Gaskonzessionsvertrags. Weiterlesen
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Alle ansehenDie EU gilt ihren Kritikern als Krake, die sich in alles einmischt, alles regulieren will und alles anders macht, als man es gewohnt ist.
Den Stadtwerken kommt die Rolle zu, die VS aufrecht zu erhalten und die Energie- und Klimakrise in der Region zu bewältigen.
Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte veröffentlicht.
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