Mit Hinweis von Mitte April, der kürzlich veröffentlicht wurde, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach längerer Zeit der Unklarheit ihre Auffassung zur Registrierungspflicht von ortsfesten Notstromaggregaten, Stromerzeugungseinheiten zur unterbrechungsfreien Stromversorgung und Sicherheitsbeleuchtungen im Marktstammdatenregister (MaStR) veröffentlicht. Völlig klar wird die Rechtslage damit jedoch nicht. Weiterlesen
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