Eine „Mini-EEG-Novelle“ soll Corona-bedingt einzelne Fristen im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) sowie die Übergangsregelung für die Geltung der Technischen Anschlussregeln (TAR) kurzfristig anpassen. Außerdem sollen zwei erwartete Änderungen im EEG und im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) erfolgen. Das Gesetz, dessen Entwurf das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am Montag vorgelegt hat, soll heute im Kabinett beschlossen und anschließend im Schnelldurchlauf vom Bundestag verabschiedet werden. Was der Gesetzentwurf nicht umfasst, ist die Abschaffung des 52-GW-Deckels für Solaranlagen – die mindestens ebenso dringlich wäre, jedoch offensichtlich weiterhin an den Differenzen innerhalb der Koalition zu Abständen für Windenergieanlagen hängt. Weiterlesen
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