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Zahlungsrückstände aufgrund COVID-19: Erleichterungen für Schuldner in Dauerschuldverhältnissen gepl

Am 25.3.2020 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, um den zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie zu begegnen. Das Gesetz sieht grundsätzliche Erleichterungen für die Schuldner in Dauerschuldverhältnissen vor, insbesondere in Mietverträgen Privater und kleiner Gewerbetreibender sowie in Darlehensverträgen. Weiterlesen

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