Wenn energieintensive Unternehmen die gesetzlichen Möglichkeiten der Stromkostenentlastung nutzen wollen, müssen sie insbesondere im ersten Halbjahr eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben einhalten. Die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen jedoch vor völlig neue Herausforderungen, die selbst das umsichtigste Organisationstalent nicht voraussehen oder gar verhindern konnte. Hieraus folgt eine Reihe rechtlicher Unsicherheiten. Es ist nun am Gesetzgeber, diese zu beseitigen. Weiterlesen
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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