Wenn energieintensive Unternehmen die gesetzlichen Möglichkeiten der Stromkostenentlastung nutzen wollen, müssen sie insbesondere im ersten Halbjahr eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben einhalten. Die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen jedoch vor völlig neue Herausforderungen, die selbst das umsichtigste Organisationstalent nicht voraussehen oder gar verhindern konnte. Hieraus folgt eine Reihe rechtlicher Unsicherheiten. Es ist nun am Gesetzgeber, diese zu beseitigen. Weiterlesen
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Alle ansehenDie EU führt einen zweiten Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und industrielle Tätigkeiten ein, die nicht unter den EHS fallen.
Zusammenschluss zwischen E.ON und der Ruhrgas wurde, dem bedeutsamsten Strukturvorhaben auf dem deutschen Energiemarkt, der Weg geebnet.
Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
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