Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen – dies sind besonders sensible Bereiche, die in der öffentlichen Debatte häufig zuerst genannt werden, wenn es um das Funktionieren des Allgemeinwohls geht. An diese kritischen Infrastrukturen stellt der Gesetzgeber deshalb besondere Anforderungen im Rahmen des BSI-Gesetzes und der BSI-Kritisverordnung. So müssen Unternehmen aus diesen Sektoren u.a. spezielle Vorkehrungen treffen, um gegen potentielle Cyberangriffe gewappnet zu sein. Doch wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt: Die Definition der kritischen Infrastrukturen muss dringend erweitert werden. Das Gemeinwohl dürfte auch dann empfindlich gestört sein, wenn die Abfallentsorgung zusammenbricht. Weiterlesen
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