Seit 2008 schafft die Verordnung 1272/2008 (sog. CLP-VO) eine harmonisierte Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen in Europa. Kern dieser Verordnung ist die Einstufung von sog. gefährlichen Stoffen und als solcher soll in Zukunft teilweise auch Titandioxid gelten. Was das für die Abfallwirtschaft bedeuten wird, ist derzeit noch nicht abzusehen, da Titanoxid in Lebensmitteln, Kosmetika und Verpackungen Verwendung findet. Weiterlesen
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