So etwas gibt es nicht häufig: Der Gesetzgeber verpflichtet sich, ein gerade parlamentarisch beschlossenes, noch nicht einmal in Kraft getretenes Gesetz gleich wieder zu ändern. So geschehen im Zusammenhang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem Ende letzten Jahres ein CO2-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt wurde. Weiterlesen
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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