Der Duden empfiehlt, nicht mehr „Crux“ (von lat. Kreuz) zu schreiben, sondern „Krux“, das sei der zeitgemäßen deutschen Aussprache angepasst. Und was hat das mit Rechtsbehelfsbelehrungen zu tun? Ganz einfach: Auch die sollten zeitgemäß formuliert sein. Die Verwaltungsgerichte sind sich allerdings nicht darüber einig, was das genau bedeutet. Weiterlesen
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