Nach dem EugH hat Ende letzten Jahres auch der BFH entschieden, dass Aufsichtsratsmitglieder, die kein wirtschaftliches Risiko tragen, umsatzsteuerrechtlich nicht als Unternehmer gelten. Damit brechen die BFH-Richter nicht nur mit gefestigter Rechtsprechung, sondern auch mit der Auffassung der Finanzverwaltung, die sich nach den Urteilen nicht mehr aufrechterhalten lässt. Weiterlesen
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