Vergangenen Oktober hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem EuGH den steuerlichen Querverbund zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. I R 18/19), der von großer Bedeutung für die Finanzierung von Teilen der Daseinsvorsorge ist. Nun haben die Parteien das konkrete Verfahren beim BFH, das für sehr viel Unruhe in der Stadtwerkebranche gesorgt hat, einvernehmlich beendet. Zwar hat sich damit auch die Vorlage des BFH an den EuGH (Az. C-797/19) erledigt, auf Dauer wird es sich aber nicht vermeiden lassen, die Frage der Beihilfenqualität der Querverbundregeln zu klären Weiterlesen
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Alle ansehenUiS können sich im neuen Jahr nicht mehr darauf berufen, dass eine Patronatserklärung vorliege und deshalb nicht auf die Einordnung als UiS
Der Bundesfinanzhof äußerte sich zum steuerlichen Querverbund und sprach sich gegen die Kettenzusammenfassung aus.
BFH stellt im Urteil klar, dass die Lieferung von Strom durch den Vermieter von Wohnraum grundsätzlich umsatzsteuerbar und -pflichtig ist.
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