Der Rhythmus ist uns von der Fußball-WM und der Olympiade vertraut: Alle vier Jahre bannt uns der Sport vor den Fernseher. Etwas weniger unterhaltsam ist ein anderes Großereignis, das ebenfalls im Vier-Jahres-Takt wiederkehrt: das Energieaudit. Da geht es nicht um maximale (Energie-)Höchstleistung, sondern möglichst optimale Energieeinsparung, und es handelt sich nicht um eine freiwillige Veranstaltung, sondern gehört zum Pflichtprogramm für Großunternehmen. Wer also zuletzt im Jahr 2015 seine Pflicht erfüllt hat, muss jetzt wieder tätig werden. Doch was ist zu tun? Weiterlesen
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Ein strittiger Punkt in der Diskussion um die EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie war das eigentumsrechtliche Unbundling.
Die umfassende Reform der ETS-RL hat unter anderem die Überarbeitung der Monitoringverordnung 2018/2066 zur Überwachung erforderlich gemacht
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