Der Rhythmus ist uns von der Fußball-WM und der Olympiade vertraut: Alle vier Jahre bannt uns der Sport vor den Fernseher. Etwas weniger unterhaltsam ist ein anderes Großereignis, das ebenfalls im Vier-Jahres-Takt wiederkehrt: das Energieaudit. Da geht es nicht um maximale (Energie-)Höchstleistung, sondern möglichst optimale Energieeinsparung, und es handelt sich nicht um eine freiwillige Veranstaltung, sondern gehört zum Pflichtprogramm für Großunternehmen. Wer also zuletzt im Jahr 2015 seine Pflicht erfüllt hat, muss jetzt wieder tätig werden. Doch was ist zu tun? Weiterlesen
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehen"Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen" der NBetzA ersetzte das Positionspapier zur Erhebung von BKZ der Niederspannung.
Der Gesetzgeber hat die Verordnung über (immissionsschutzrechtlich) genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV) geändert.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die verfassungsmäßige Zulässigkeit von Gewinnabschöpfung nach dem StromPBG entschieden.
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