Lieferte Ihr Unternehmen im Jahr 2014 Strom an Endkunden? Und verlangte ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Jahr 2015 von Ihrem Unternehmen Zinsen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)? Dann sollten Sie sich ein rechtskräftiges Urteil (v. 12.7.2018, Az. 9 U 455/17) des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden ansehen. Weiterlesen
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Alle ansehenDie EU führt einen zweiten Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und industrielle Tätigkeiten ein, die nicht unter den EHS fallen.
Zusammenschluss zwischen E.ON und der Ruhrgas wurde, dem bedeutsamsten Strukturvorhaben auf dem deutschen Energiemarkt, der Weg geebnet.
Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
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