Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15.6.2018 ein Festlegungsverfahren zum Zielmodell der Marktkommunikation im Stromsektor eröffnet („MaKo 2020“). Das Interimsmodell dazu hatte die BNetzA bereits Ende 2016 festgelegt, um für den Übergangszeitraum vom 1.10.2017 bis maximal zum 31.12.2019 (vgl. § 60 Abs. 2 Satz 2 MsbG) einen Datenaustausch aus intelligenten Messsystemen (iMS) sicherstellen zu können, ohne bereits auf die sog. sternförmige Marktkommunikation (vgl. § 60 Abs. 2 Satz 1 MsbG) zurückgreifen zu müssen. Weiterlesen
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenHeute startet der Dialog Klimaneutrale Wärme, den das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 19.2.2021 initiiert hat. Er dient dazu, sich mi
Ab dem 1.10.2021 sind nicht mehr nur die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Redispatchmaßnahmen zuständig, sondern alle Netzbetreiber
Am 19.1.2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Mitteilung zur Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht