Wer sich im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) und im Energiebereich insgesamt bewegt, sieht sich mit einer Vielzahl von Meldepflichten konfrontiert. Diesen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun eine weitere hinzugefügt. Wer ist betroffen? Die BNetzA erhebt Daten zum Umfang der EEG-Zahlungen im Jahr 2016, um europarechtliche Transparenzverpflichtungen zu erfüllen. Betroffen davon sind alle Privatpersonen und Unternehmen, die eine nach dem 31.12.2011 in Betrieb genommene EEG-Anlage betreiben und hierfür im Jahr 2016 Zahlungen nach dem EEG erhalten haben, die pro Anlage 500.000 Euro (netto) überschreiten. Weiterlesen
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenHeute startet der Dialog Klimaneutrale Wärme, den das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 19.2.2021 initiiert hat. Er dient dazu, sich mi
Ab dem 1.10.2021 sind nicht mehr nur die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Redispatchmaßnahmen zuständig, sondern alle Netzbetreiber
Am 19.1.2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Mitteilung zur Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht