Vergangene Woche hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Referentenentwurf für das sogenannte „100-Tage-Gesetz“ vorgelegt. Der Zeitplan für diesen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und weiterer Bestimmungen des Energierechts“ – so der offizielle Titel – ist sportlich: Bereits am 9. Mai soll der Gesetzesentwurf im Kabinett behandelt werden, die ersten Lesungen im Bundestag und Bundesrat sind für Anfang Juni vorgesehen. Danach wird sich das Kabinett erneut mit dem Änderungsgesetz beschäftigen, bevor es am 27. Juni im Wirtschaftsausschuss mit der Fraktionsinitiative zusammengeführt und Ende Juni nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Am 6.7.2018 soll das Gesetz dann final den Bundesrat passieren. So sollen noch vor der Sommerpause einige dringende Punkte aus dem Koalitionsvertrag und einige (andere) europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Weiterlesen
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