Vergangene Woche hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Referentenentwurf für das sogenannte „100-Tage-Gesetz“ vorgelegt. Der Zeitplan für diesen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und weiterer Bestimmungen des Energierechts“ – so der offizielle Titel – ist sportlich: Bereits am 9. Mai soll der Gesetzesentwurf im Kabinett behandelt werden, die ersten Lesungen im Bundestag und Bundesrat sind für Anfang Juni vorgesehen. Danach wird sich das Kabinett erneut mit dem Änderungsgesetz beschäftigen, bevor es am 27. Juni im Wirtschaftsausschuss mit der Fraktionsinitiative zusammengeführt und Ende Juni nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Am 6.7.2018 soll das Gesetz dann final den Bundesrat passieren. So sollen noch vor der Sommerpause einige dringende Punkte aus dem Koalitionsvertrag und einige (andere) europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenMIETERSTROM UND DIE NEUE GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG IM SOLARPAKET I: NEUE CHANCEN FÜR DEZEN
Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.
Am 8.9.2023 hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen.
bottom of page