Grundstückseigentümer müssen aufgrund baurechtlicher Vorgaben oft Brandschutzanlagen vorhalten. Dann stellt sich die Frage, wo das (Lösch-)Wasser (wir berichteten) herkommt. Meist gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Entweder der Bauherr errichtet einen eigenen Tank. Oder das öffentliche Wasserversorgungsunternehmen stellt das im Brandfall benötigte Wasser über den Hausanschluss freiwillig – also als Sonderleistung über die eigentliche Wasserversorgung hinaus – gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenEinige Haushalte beziehen ihr Wasser über Verträge mit einem privaten Wasserversorgungsunternehmen.
Bisher war sauberes Trinkwasser in praktisch unbegrenzter Menge eine Selbstverständlichkeit. Doch die Zeiten ändern sich.
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
bottom of page