Grundstückseigentümer müssen aufgrund baurechtlicher Vorgaben oft Brandschutzanlagen vorhalten. Dann stellt sich die Frage, wo das (Lösch-)Wasser (wir berichteten) herkommt. Meist gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Entweder der Bauherr errichtet einen eigenen Tank. Oder das öffentliche Wasserversorgungsunternehmen stellt das im Brandfall benötigte Wasser über den Hausanschluss freiwillig – also als Sonderleistung über die eigentliche Wasserversorgung hinaus – gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung. Weiterlesen
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Alle ansehenMit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
Die Kampagne „Right2Water“ erreicht über eine Millionen Unterschriften mit dem Ziel sauberes Trinkwasser für alle bereitzustellen.
Dank vielfältiger Streaming-Portale sind wir es gewohnt, Videos immer dann rezipieren zu können, wenn es in unseren Zeitplan passt.
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