Grundstückseigentümer müssen aufgrund baurechtlicher Vorgaben oft Brandschutzanlagen vorhalten. Dann stellt sich die Frage, wo das (Lösch-)Wasser (wir berichteten) herkommt. Meist gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Entweder der Bauherr errichtet einen eigenen Tank. Oder das öffentliche Wasserversorgungsunternehmen stellt das im Brandfall benötigte Wasser über den Hausanschluss freiwillig – also als Sonderleistung über die eigentliche Wasserversorgung hinaus – gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung. Weiterlesen
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