top of page

Vor Gericht und auf hoher See…: von Löschwasser in NRW, von Fehlurteilen und von ihren Konsequenzen

Grundstückseigentümer müssen aufgrund baurechtlicher Vorgaben oft Brandschutzanlagen vorhalten. Dann stellt sich die Frage, wo das (Lösch-)Wasser (wir berichteten) herkommt. Meist gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Entweder der Bauherr errichtet einen eigenen Tank. Oder das öffentliche Wasserversorgungsunternehmen stellt das im Brandfall benötigte Wasser über den Hausanschluss freiwillig – also als Sonderleistung über die eigentliche Wasserversorgung hinaus – gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung. Weiterlesen

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page