Strom aus Erneuerbaren Energien, der nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird, kann grundsätzlich nicht als Grünstrom gekennzeichnet werden. Um aber zumindest den grünen Strom aus der Region als solchen vermarkten zu können, auch wenn er nach dem EEG gefördert wurde, sieht das EEG 2017 sog. Regionalnachweise vor (wir berichteten). Sie sollen beim Umweltbundesamt (UBA) in einem elektronischen Register geführt werden. Weiterlesen
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