In welchen Fällen das gesetzlich für Energielieferverträge vorgesehene Kündigungsrecht der Kunden nach § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG für „einseitige Änderungen“ durch den Lieferanten erforderlich ist, ist aktuell umstritten. Der BGH hat sich hierzu aktuell im sog. „Stromio-Urteil“ geäußert. … Weiterlesen
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